Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13).
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Quelle: DATEV eG
Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13).
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