Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht verlängert

Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Finanzausschuss lehnte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf ab.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.06.2013

 

Quelle: hib-Nr. 360/2013

Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch, den 26.06.2013, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664) ab, der eine Verlängerung der Verjährungsfrist in allen Fällen auf zehn Jahre gefordert hatte. Für den Entwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Linksfraktion enthielt.

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Quelle: DATEV eG