Verkürzte Klageverfahren beim Straßenbau

Nach Aussage der Bundesregierung sind die Klageverfahren bei Fernstraßenprojekten durch die Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und einzige Gerichtsinstanz für Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, um ein bis anderthalb Jahre verkürzt. Die Beschränkung auf nur einen Instanzenzug begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Verkürzte Klageverfahren beim Straßenbau

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.03.2017

 

Nach Aussage der Bundesregierung sind die Klageverfahren bei Fernstraßenprojekten durch die Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und einzige Gerichtsinstanz für Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, um ein bis anderthalb Jahre verkürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11061) hervor. In der Vorlage verweist die Regierung als Antwort auf die Frage, wie die Beschränkung auf nur einen Instanzenzug vereinbar mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sei, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2008, (Az. 9 A 14/07, Rn. 40). Darin heißt es, die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Straßenverkehrsprojekte begegne im Grundsatz keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

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Quelle: DATEV eG