Vermieter sollen Maklerprovision zahlen

Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, wonach künftig in der Regel Vermieter die Provision zahlen sollen, die im Fall einer Einschaltung von Maklern bei der Wohnungsvermittlung fällig wird. Die Regierung kritisiere den Entwurf.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.08.2013

 

Quelle: hib-Nr. 425/2013

Künftig sollen in der Regel Vermieter die Provision zahlen, die im Fall einer Einschaltung von Maklern bei der Wohnungsvermittlung fällig wird. Zu diesem Zweck will der Bundesrat in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das „Bestellerprinzip“ einfügen. Nach dem von der Länderkammer vorgelegten Gesetzentwurf (17/14361) müssten Mieter die Gebühren nur dann übernehmen, wenn sie ihrerseits einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Die Regierung kritisiert in einer Stellungnahme diesen Vorstoß vor allem mit dem Hinweis auf den „damit verbundenen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten“.

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Quelle: DATEV eG