Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zur Erbschaftsteuer

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss über die Reform der Erbschaftsteuer wurden auf den 21.09.2016 vertagt. Eine Arbeitsgruppe soll in der Zwischenzeit mögliche Kompromisslinien ausloten.

 

Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zur Erbschaftsteuer

 

Fortsetzung der Beratungen am 21. September 2016

 

Bundesrat, Mitteilung vom 08.09.2016

 

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Reform der Erbschaftsteuer gehen weiter. Am 8. September 2016 vertagte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag auf Mittwoch, den 21. September, 18 Uhr.

 

Eine Arbeitsgruppe soll in der Zwischenzeit mögliche Kompromisslinien ausloten. Die Länder hatten am 8. Juli 2016 den Vermittlungsausschuss angerufen, um die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.

 

Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24. Juni 2016 als Gesetz verabschiedete.

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Quelle: DATEV eG