Vermittlungsverfahren zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vertagt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 26. Juni 2013 die Entscheidung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zunächst vertagt. Die entstehende Rechtsunsicherheit soll durch einen Verwaltungserlass beseitigt werden. Das teilt das BMF mit.

 

BMF, Pressemitteilung vom 26.06.2013

 

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 26. Juni 2013 die Entscheidung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zunächst vertagt. Die entstehende Rechtsunsicherheit soll durch einen Verwaltungserlass beseitigt werden.

 

Um bis zur Einigung über die dringend erforderlichen gesetzlichen Regelungen Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Verwaltungserlass abstimmen. Durch diese Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unverändert Anwendung finden.

 

Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz sollen steuerliche Regelungen – insbesondere im Investmentsteuergesetz – an das neue Kapitalanlagegesetzbuch angepasst werden. Die entsprechenden Änderungen sollten zum 22. Juli 2013 in Kraft treten.

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Quelle: DATEV eG