Vernetzung der Insolvenzregister – Durchführungsverordnung veröffentlicht

Am 05.06.2019 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2019/917, die technische Spezifikationen, Maßnahmen und sonstige Anforderungen für das System zur Vernetzung der Insolvenzregister festlegt, im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Vernetzung der Insolvenzregister – Durchführungsverordnung veröffentlicht

Die Verordnung über Insolvenzverfahren (EU) 2015/848 sieht in Art. 25 vor, dass die EU-Kommission ein dezentrales System zur Vernetzung der Insolvenzregister einrichtet. Es besteht aus den nationalen Insolvenzregistern und dem Europäischen Justizportal, das für die Öffentlichkeit als zentraler elektronischer Zugangspunkt zu Informationen dient.

Am 05.06.2019 wurde nun die Durchführungsverordnung (EU) 2019/917 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die technische Spezifikationen, Maßnahmen und sonstige Anforderungen für das System zur Vernetzung der Insolvenzregister festlegt. Die Insolvenzregister sollen bis zum 30. Juni 2021 nach diesen Bestimmungen vernetzt werden.

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