Honorarkräfte der berufsbezogenen Deutschsprachförderung erhalten seit 01.07.2016 eine deutlich bessere Mindestvergütung. Damit wird eine Mindestvergütung von 35 Euro sichergestellt.
Verordnung zur berufsbezogenen Sprachförderung in Kraft
Bessere Vergütung für Honorarlehrkräfte der berufsbezogenen Sprachförderung
BMAS, Pressemitteilung vom 01.07.2016
Verbesserungen gibt es auch für Teilnehmende an den Kursen, die Kinder zu betreuen haben, oftmals Frauen. Sie können sich anfallende Kinderbetreuungskosten künftig erstatten lassen. Die Kursträger erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Teilnahmeberechtigte zu beraten und bei der Organisation der Betreuung zu unterstützen.
Die neuen Regelungen sind Teil der am 01.07.2016 in Kraft getretenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFÖV). Mit der Verordnung ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung als neues Regelinstrument für Menschen mit Migrationshintergrund verankert worden. Dieses richtet sich insbesondere an Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, aber auch Arbeit- und Ausbildungssuchende, Personen im Berufsanerkennungsverfahren sowie Auszubildende. Mittelfristiges Ziel ist es, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache“ zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können.
Die berufsbezogene Sprachförderung des BMAS baut auf den Integrationskursen des Bundesministeriums des Innern als staatlichem Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.
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Quelle: DATEV eG