Der Deutsche Bundestag informiert, dass die deutsche Versicherungswirtschaft die von der Bundesregierung per Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebensversicherungen strikt ablehnt, da ab dem Inkrafttreten der geplanten Ausschüttungssperre für die Unternehmen faktisch keine Möglichkeit mehr bestehe, neues Kapital aufzunehmen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.06.2014
Quelle: hib-Nr. 344/2014
Die deutsche Versicherungswirtschaft lehnt die Absicht der Bundesregierung strikt ab, die Situation der Lebensversicherungen durch verschiedene Maßnahmen wie ein Verbot von Dividendenausschüttungen zur Erfüllung garantierter Leistungen an Versicherte und eine höhere Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen zu stabilisieren. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft am 30.06.2014, ab dem Inkrafttreten der Ausschüttungssperre bestehe für die Unternehmen faktisch keine Möglichkeit mehr, neues Kapital aufzunehmen. Dies sei mit Blick auf die geforderte höhere Eigenmittelausstattung „kontraproduktiv“, erklärte der Verband. Die Deutsche Bundesbank betonte: „Die aktuelle Niedrigzinsphase hat die strukturellen Verwundbarkeiten von Versicherern gegenüber Kapitalmarktrisiken deutlich gemacht.“
Grundlage der Anhörung waren der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (18/1772) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/1815), die sich gegen ein Schnellverfahren zu Lasten der Versicherten ausspricht und Lebensversicherungen auf den Prüfstand stellen will.
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Quelle: DATEV eG