Der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg haben ein Urteil vor dem OLG Köln (Az. 20 U 201/15) gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten. Demnach ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen nicht zulässig.
Verbraucherschützer stoppen verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen
BdV, Pressemitteilung vom 07.09.2016 zum Urteil des OLG Köln 20 U 201/15 vom 02.09.2016
Strittig war in dem aktuellen Verfahren unter anderem, ob das Versicherungsunternehmen HDI neben der sogenannten Zillmerung, der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre, weitere Abschlusskosten zu Lasten des Kunden ansetzen darf. „Eine so wichtige Kostenposition wie die Abschlusskosten darf nicht nach Belieben aufgestockt und am Ende einfach versteckt aufgeteilt werden, sodass Verbraucher gar nicht mehr erkennen können, welche finanziellen Belastungen tatsächlich mit dem Vertragsschluss verbunden sind“, meint Becker-Eiselen.
Aus Sicht des Versicherungsmathematikers Kleinlein handelt es sich um eine seit Jahrzehnten übliche Praxis der Versicherer gezielt die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten aufzublähen. „Alleine für das Jahr 2015 gehen wir von etwa drei Milliarden Euro aus, die auf intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet wurden“, so Kleinlein. Dabei stützt er sich auf Veröffentlichungen des Lobbyverbands GDV. Demnach fielen 2015 insgesamt 7,2 Milliarden Euro Abschlusskosten in der Lebensversicherung an, was 4,9 Prozent der zugehörigen vertraglichen Beitragssummen entspräche, obgleich derzeit nur 2,5 Prozent nach Höchtstzillmersatz hätten angesetzt werden dürfen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das Gericht jedoch ausdrücklich zugelassen. „Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage erst vor dem obersten Gericht in Karlsruhe geklärt wird, doch dann dürfen sich viele Verbraucher freuen“, sagt Becker-Eiselen. „Wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, haben die Verbraucher gute Möglichkeiten, die zu hoch angesetzten Abschlusskosten zurückzufordern“, so Kleinlein.
Die Zillmerung ist bereits seit vielen Jahrzehnten Schwerpunkt heftiger Rechtsverfahren und politischer Diskussionen. Umso brisanter ist daher, dass die Versicherer die rechtlichen Vorgaben in großem Umfang durch zusätzliche Abschlusskosten umgehen wollen.
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Quelle: DATEV eG