Versicherungen verstärken Datenschutz – vzbv fordert weitere Nachbesserungen

Mit einer Selbstverpflichtung unterwirft sich die Versicherungsbranche erstmals verbindlichen Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten. Das bietet Verbrauchern mehr Sicherheit. Allerdings sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband noch Verbesserungsmöglichkeiten.

 

vzbv, Pressemitteilung vom 08.04.2013

 

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat im November 2012 Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche genehmigt. Mit der Selbstverpflichtung unterwirft sich die Branche erstmals verbindlichen Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten. Das bietet Verbrauchern mehr Sicherheit. Allerdings sieht der vzbv noch Verbesserungsmöglichkeiten.

 
Die neuen Verhaltensregeln bringen Erleichterungen für Versicherungskunden, weil die oft unverständlichen Einwilligungserklärungen nun teilweise entfallen. Künftig sind sie nur noch dann notwendig, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zwingend erforderlich ist – zum Beispiel bei der Datennutzung zu Werbezwecken und der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

 
Außerdem gelten strengere Dokumentationspflichten für Versicherungen bezüglich der Einwilligungserklärungen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Verbraucher vor Abgabe der Einwilligung über Umfang, Form und Zweck der Datenverarbeitung aufgeklärt haben. Auch die Information des Kunden darüber, dass er die Einwilligung verweigern und widerrufen kann, müssen die Anbieter belegen.

 
Trotz dieser Stärkung des Datenschutzes gibt es aus Sicht des vzbv weiterhin Nachbesserungsbedarf. Insbesondere bei der Nutzung von Bonitätsdaten und der Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken sollten die Versicherungen noch verbraucherfreundlicher werden.

———————-

Quelle: DATEV eG