Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers („Diesel-Abgas-Skandal“)

Das OLG Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sog. Diesel-Abgas-Skandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist (Az. 1 U 302/17).

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