Vertragsverletzungsverfahren im April: Verfahren zu Geldwäsche gegen Deutschland

Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß umzusetzen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.04.2026

Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß umzusetzen. (…).

Verfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Regeln zur Geldwäsche

Neben Deutschland hat die Europäische Kommission auch gegen Frankreich und Österreich Verfahren eingeleitet, weil diese Länder die Bestimmungen der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2018/1673), einschließlich Begriffsbestimmungen und Vorschriften über die Verantwortlichkeit juristischer Personen, nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.

In der Richtlinie werden Straftatbestände und Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen im Zusammenhang mit Geldwäsche festgelegt, um die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu verhindern, dass Straftäter weniger strenge Rechtssysteme ausnutzen.

Angesichts der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie, einschließlich der Begriffsbestimmungen und Vorschriften über die Verantwortlichkeit juristischer Personen, übermittelt die Kommission Aufforderungsschreiben an Österreich, Deutschland und Frankreich.

Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

(…)

Quelle: Europäische Kommission

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