Das Bundessozialgericht wird sich im Rahmen eines Revisionsverfahrens der Frage der Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in Statusfeststellungsverfahren annehmen. Aus Sicht des DStV ist dies ein erster Teilerfolg im Interesse der Berufsangehörigen.
DStV, Mitteilung vom 22.05.2012
Das Bundessozialgericht (BSG) wird sich im Rahmen eines Revisionsverfahrens der Frage der Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in Statusfeststellungsverfahren annehmen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat es insoweit mit Beschluss vom 25.04.2012 (Az. B 12 R 42/11 B) die Revision gegen ein ablehnendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2011 zugelassen.
Aus Sicht des DStV ein erster Teilerfolg im Interesse der Berufsangehörigen – haben sich doch die berufsständischen Organisationen gemeinsam mit Unterstützung einer renommierten Fachanwaltskanzlei ausdrücklich für eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage eingesetzt.
Im Gegensatz zu einer positiven Entscheidung des Sozialgerichts Kassel, das die Vertretungsbefugnis für Steuerberater im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens ausdrücklich bejaht und damit die Rechtsauffassung des DStV bestätigt, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dem genannten Berufungsverfahren gegen eine ebenfalls ablehnende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen die Vertretungsbefugnis für Steuerberater in diesen Verfahren verneint.
Der DStV wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten.
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Quelle: DATEV eG