Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreibern

Das VG Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden (Az. 5 B 95/17).

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Quelle: DATEV eG