Verzögerung des Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommens schädlich für Deutschland

Der DStV kritisiert, dass sich das Gesetzgebungsverfahren um das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen verzögert. Deutschland schade sich dadurch nur selbst.

 

„Was man nicht tun kann, tut die Zeit!“

 

DStV, Pressemitteilung vom 22.10.2012

 

So oder so ähnlich müssen die Gedanken einiger Politiker dieser Tage aussehen, wenn sie um das strittige Thema Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen kreisen. Und die Zeit tut tatsächlich ihr Nötiges. „Mit jedem Tag des Schwebezustands zerschlagen wir weiteres außenpolitisches Porzellan und stellen unsere Glaubwürdigkeit im Ausland in Abrede“ so der DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald im Rahmen seiner Eröffnungsrede zum 35. Deutschen Steuerberatertag in Hamburg.

 

Dabei birgt das langverhandelte Abkommen mit der Schweiz diverse Potenziale. Neben einer einmaligen, abgeltenden Besteuerung bislang unversteuerten Vermögens sowie der künftigen Abgeltungsteuer, regelt das Abkommen zudem die Besteuerung in Erbschaftsfällen. Diese flankierenden Maßnahmen werden zahlreichen Ansprüchen aus schweizerischer aber auch aus deutscher Sicht gerecht.

 

Die wahrlich schlechtere Alternative ist es da, auch weiterhin auf eine zufällige Besteuerung zu bauen, die auf den gelegentlichen und zudem äußerst umstrittenen Ankäufen von Datensätzen beruht. Zugleich muss die Regierung bei einem Scheitern der Ratifizierung auch künftig der kontinuierlichen Verjährung von Steuer- und Strafansprüchen tatenlos zusehen.

 

Nach Auffassung Seewalds wird es daher „höchste Zeit, das Steuerabkommen mit der Schweiz endlich über die Ziellinie zu bringen!“

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Quelle: DATEV eG