Verzugszinsen sollen steigen

Lt. einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine schnellere Begleichung von Rechnungen durch Auftraggeber vor allem mit höheren Verzugszinsen im Fall überschrittener Zahlungstermine und mit einer Begrenzung solcher Fristen erreicht werden. Dazu wird am 04.06.2014 eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfinden.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.05.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 282/2014

 

Firmen, die für staatliche Einrichtungen oder private Unternehmen Leistungen erbringen, sollen künftig ihr Geld rascher erhalten. Eine schnellere Begleichung von Rechnungen durch Auftraggeber soll vor allem mit höheren Verzugszinsen im Fall überschrittener Zahlungstermine und mit einer Begrenzung solcher Fristen erreicht werden. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (18/1309) veranstaltet der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 4. Juni 2014 eine öffentliche Anhörung.

———————-

Quelle: DATEV eG