Viele Änderungen am Teilhabegesetz

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat dem Gesetzentwurf (18/9522) der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) in geänderter Fassung zugestimmt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.11.2016

 

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 30.11.2016 dem Gesetzentwurf (18/9522) der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) in geänderter Fassung zugestimmt. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor einen 68 Änderungen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie in vielen Punkten auf die deutliche Kritik von Verbänden reagierte.

 

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Die Eingliederungshilfe soll aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und das SGB IX zu einem Leistungsgesetz aufgewertet werden. Fachleistungen werden künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt. Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es außerdem künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten.

 

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Quelle: DATEV eG