Der Bundesrat hat Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten.
Bundesrat, Pressmitteilung vom 14.02.2014
Der Bundesrat hat am 14.02.2014 Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Die Länder begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten zu stärken. In Fällen, in denen ein nur kurzzeitiger Freiheitsentzug – zum Beispiel zur Feststellung der Identität einer Person oder ihrer körperlichen Untersuchung – erfolgt, erscheint ihnen die vorläufige Prozesskostenhilfe jedoch nicht geboten. Die Forderung nach ausnahmsloser Gewährung der Hilfe lehnen sie daher ab.
Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur das Recht von verdächtigen und beschuldigten Inhaftierten auf unentgeltlichen Zugang zu Rechtsbeiständen festschreiben, sondern zudem festlegen, dass Betroffene auf Verlangen auch dann vorläufig kostenlose anwaltliche Unterstützung bekommen, wenn über ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht endgültig entschieden ist.
Den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
———————-
Quelle: DATEV eG