Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

Eine Arbeitnehmerin, die sich bei einer nicht von ihrem Betrieb organisierten Großwanderung, an der nur wenige Kollegen ihres Betriebes teilnehmen, verletzt hat, ist nicht gesetzlich unfallversichert (Az. L 9 U 205/16).

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