Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt erneut vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird.
BZSt, Mitteilung vom 25.06.2015
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt erneut im Zusammenhang mit der USt-IdNr. vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird.
Das BZSt weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz vom 02.06.2015.
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Quelle: DATEV eG