Das OLG Nürnberg entschied, dass die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht irreführend ist, wenn die Milch von Kühen stammt, welche an mindestens 120 Tagen im Jahr wenigstens 6 Stunden auf der Weide waren (Az. 3 U 1537/16).
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Quelle: DATEV eG
Das OLG Nürnberg entschied, dass die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht irreführend ist, wenn die Milch von Kühen stammt, welche an mindestens 120 Tagen im Jahr wenigstens 6 Stunden auf der Weide waren (Az. 3 U 1537/16).
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