"Weihnachtsfrieden" für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz

Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz teilt mit, dass die Finanzämter des Landes auch 2016 den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Vom 23.12.2016 bis zum 01.01.2017 werde von Maßnahmen abgesehen, die die Steuerpflichtigen belasten könnten.

 

„Weihnachtsfrieden“ für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz

 

FinMin Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 19.12.2016

 

Die Finanzämter im Land werden auch in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Darauf wies heute Finanzministerin Doris Ahnen hin. „Der Weihnachtsfrieden ist eine gute Tradition und trägt zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung bei“, erklärte Ministerin Ahnen. Vom 23. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2017 sei deshalb von Verwaltungsakten abzusehen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein können.

 

Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Maschinell erstellte Mitteilungen wie auch Mahnungen würden allerdings weiterhin versandt.

 

„Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch während des ‚Weihnachtsfriedens‘ versandt. Diese Regelung hat sich bewährt. Viele Bürgerinnen und Bürger machen gerade zum Jahresende Kassensturz und ihre Pläne für die Zukunft. Außerdem sollen Steuererstattungen nicht verzögert werden“, so Ministerin Ahnen.

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Quelle: DATEV eG