Weitere Gesetze mit WPO-Änderungen verkündet

Nachdem das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) im Wesentlichen am 1. Juli 2021 in Kraft trat, wurden kürzlich zwei weitere Gesetzgebungsverfahren mit Änderungen der WPO durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 03.08.2021

Nachdem das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) im Wesentlichen am 1. Juli 2021 in Kraft trat, wurden kürzlich zwei weitere Gesetzgebungsverfahren mit Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen:

  • Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl. l S. 2363) wird überwiegend am 1. August 2022 in Kraft treten.
  • Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2154) trat überwiegend am 1. August 2021 in Kraft (Ausnahme: Art. 22 Nr. 20 trat bereits am 3. Juli 2021 in Kraft; betrifft die Übergangsregelung des § 135 Satz 1 WPO zu §§ 54 und 43 Abs. 6 Satz 2 WPO).

Auf der Homepage der WPK sind die wesentlichen WPO-Änderungen zusammengefasst.

Quelle: WPK

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