Weniger Bürokratie für Gründer und (EU-)Unternehmer
IfM Bonn, Pressemitteilung vom 09.02.2018
Seit Ende 2009 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Einheitliche Ansprechpartner (EA) einzurichten. Diese sollen zum einen inländische und EU-Gründer und Unternehmer über die erforderlichen administrativen Verfahren informieren. Zum anderen sollen mit ihrer Hilfe Informationsanfragen, Formalitäten und Verfahren leichter elektronisch abgewickelt werden können. Die föderale Struktur Deutschlands und der Rückstand im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung hatten jedoch in der Vergangenheit dazu geführt, dass es bislang in Deutschland keinen Einheitlichen Ansprechpartner gab. Dies ließe sich nun aber im Zuge der zentralen digitalen Zugangstore („Single Digital Gateways“) umsetzen, die die EU-Kommission seit kurzem als Weiterentwicklung fordert.
Im Zuge der Fortentwicklung der EA-Landesportale wäre es nach Ansicht der IfM-Präsidentin sinnvoll, sowohl die Nutzer als auch die Verwaltungen und IT-Anbieter einzubeziehen: „Für Deutschland eröffnet sich aktuell die Chance, quasi im zweiten Anlauf die Fehler der ersten Umsetzungsphase zu vermeiden. Hilfreich wäre es dabei, von anderen, erfolgreichen EU-Ländern zu lernen“, so Prof. Dr. Friederike Welter. Die EA-Portale in Dänemark und Österreich bieten bereits heute einen guten Überblick darüber, welche Verfahren für Gründer und Unternehmer – inländisch und aus dem EU-Ausland – relevant sind und wie sie diese durchführen können. Darüber hinaus vermitteln sie aber auch Informationen zu wichtigen Verfahren, die nicht in der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vorgeschrieben, aber dennoch für viele Gründer relevant sind (z. B. zu „Steuern“ und zur „Beschäftigung von Mitarbeitern“).
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Die Studie „Reform der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) – Anregungen von europäischen Good-Practice-Beispielen“ finden Sie auf der Homepage des IfM Bonn.
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