Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass derartige Aktionen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen.
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlosung von Schönheitsoperationen durch Radio RTL Berlin
Wettbewerbszentrale, Pressemitteilung vom 24.02.2017
Es handelt sich nicht um einen Einzelfall: Bereits Mitte Januar hat ein Bayerischer Radiosender die Verlosung von Brustoperationen eingestellt, nachdem die Wettbewerbszentrale die seinerzeitige Aktion bestandet hatte.
Der Gesetzgeber hat die Werbung für Schönheitsoperationen in § 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) besonders reglementiert. So ist beispielsweise speziell für Schönheitsoperationen eine Werbung mit so genannten Vorher-Nachher-Fotos untersagt. „Verlosungsaktionen konterkarieren die Ziele des Gesetzgebers und bagatellisieren die Risiken, die mit Schönheitsoperationen verbunden sind“, so Christiane Köber, zuständig für den Bereich Gesundheit bei der Wettbewerbszentrale.
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Quelle: DATEV eG