Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie haben sich die geladenen Experten positiv zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie geäußert.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.11.2016
Das deutsche Handwerk hat der Bundesregierung ein gutes Zeugnis beim Bürokratieabbau ausgestellt und auch den jüngsten Vorstoß gewürdigt. „Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt vom unverminderten Engagement der Bundesregierung für einen kontinuierlichen Abbau bestehender bürokratischer Belastungen“, erklärte Simone Schlewitz vom Zentralverband des deutschen Handwerks am 30.11.2016 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949). Besonders erfreulich ist laut Schleiwitz, dass der Focus auf die Entlastung kleinerer und mittlerer Betriebe gerichtet sei: „Angesichts der strukturellen Nachteile kleiner Betriebe und deren überproportionaler Bürokratieentlastung ist diese Zielrichtung der richtige Ansatz.“ Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erreichen.
Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen. Die Berechnung von Sozialbeiträgen soll vereinfacht werden. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können. Vorgesehen sind außerdem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt, was jedoch nach Ansicht des Handwerks zu Problemen bei der praktischen Anwendung führen kann.
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Quelle: DATEV eG