Der neu gewählte Vorstand der WPK kündigt grundlegende Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfungen an. Zudem will die WPK ihre Mitwirkung bei der Entwicklung fachlicher Regelungen intensivieren.
WPK, Mitteilung vom 28.10.2011
Der neu gewählte Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) kündigt grundlegende Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfungen an. Zudem will die WPK ihre Mitwirkung bei der Entwicklung fachlicher Regelungen intensivieren. „Noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland war die Verantwortung der Wirtschaftsprüfer so hoch wie zur Zeit. Nur wenn wir alle uneingeschränkt an einem Strang Richtung kompromissloser Qualität ziehen, haben wir eine Chance, die jetzige Krise zu bewältigen“, so Michael Gschrei, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Wirtschaftsprüfer sind wichtige Stellschrauben in der Aufsicht über den Finanzmarkt. Die WPK übt bundesweit die Berufsaufsicht über alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer aus. Ihr gehören über 21.000 Mitglieder an, darunter alle 14.000 Wirtschaftsprüfer und 3.500 vereidigten Buchprüfer in Deutschland.
Trennung von Prüfung und Beratung
In Zukunft will die WPK die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer stärken. Für die Erstellung des Prüfungsberichtes ist die Unabhängigkeit der Prüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen unabdingbar. Grundlegende Forderung der WPK ist daher die Trennung von Beratung und Prüfung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen. Denn „Beratung neutralisiert Prüfung“, erklärt Gschrei.
Erstellung einer Honorarordnung
Wichtig ist der WPK auch die Erstellung einer Honorarordnung. Bisher wird das Honorar für Abschlussprüfungen häufig durch Beratungsverträge quersubventioniert. Dadurch wird der Preis für die Prüfung gedrückt, was zu geringem Arbeitseinsatz und schlechten Prüfungsnachweisen führen kann. Fehlurteile sind die Folge. Eine allgemein gültige Honorarordnung ist daher eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Qualität.
Berufsaufsicht für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die berufsrechtliche Verantwortung für den Prüfungsbericht liegt nach dem Gesetz bei dem Wirtschaftsprüfer, nicht bei der Gesellschaft, für die er tätig ist. Die WPK will erreichen, dass auch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften als solche berufsaufsichtsrechtlich Verantwortung übernehmen. Denn unrealistische Erwartungen der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft führen zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen und einer untragbaren Belastung des Prüfers. Dadurch werden Fehlurteile verursacht.
Deregulierung der Prüfung
Um die Chancengleichheit der Wirtschaftsprüfer zu gewährleisten, forderte die WPK außerdem eine Skalierung der Prüfungsabwicklung bei gleich bleibender Qualität. Denn die Art der Prüfung hängt stark von Größe, Risiko und Komplexität des geprüften Unternehmens ab: Dax 30 Unternehmen erfordern andere Prüfungshandlungen als kleine und mittlere Unternehmen. Diese Forderung entspricht auch dem Grünbuch der Europäischen Kommission zur Abschlussprüfung.
Stärkung der WPK als Berufsvertretung aller Mitglieder
Um ihre Ziele durchsetzen zu können, wird sich die WPK in Zukunft stärker als Berufsvertretung aller Mitglieder positionieren. Es darf keine innere Spaltung geben. „Nur wenn unser Berufsstand mit einer Stimme spricht, wird er gehört“, begründet Gschrei die neue Positionierung.
Quelle: WPK
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