WPK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgestellt. Die WPK hat dazu Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 02.09.2015

 

 
Am 26. August 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgestellt. Die WPK hatte bereits mit zum Diskussionsentwurf „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Stellung genommen (Schreiben vom 3. Februar 2015).

 

Das Gesetz soll die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs bei verstärkter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren sichern. Betroffen sind im Wesentlichen drei Handlungsfelder:

 

 

  1. Verstärkter Einsatz der Informationstechnologie und zielgenauer Ressourceneinsatz
  2. Vereinfachte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse
  3. Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen – insbesondere der Abgabenordnung – im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze.

 

Zu jedem Handlungsfeld ist ein Bündel aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen vorgesehen. Ergänzt werden die gesetzgeberischen Maßnahmen durch technische und organisatorische Anpassungen auf untergesetzlicher Ebene.

 

Der Referentenentwurf ist auf der Internetseite des BMF einsehbar. Kammern und Verbände wurden um Stellungnahme bis zum 23. September 2015 gebeten. Die WPK wird ihre Stellungnahme im Internet veröffentlichen.

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Quelle: DATEV eG