WPK zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die WPK hat Anordnungen zur Geldwäsche getroffen sowie Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG veröffentlicht. Zudem ist das WPK Magazin 2/2012 erschienen.

 

Anordnungen der WPK sowie Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG

WPK, Mitteilung vom 21.05.2012

 

Die Wirtschaftsprüferkammer hat aufgrund der Befugnis gemäß § 9 Abs. 5 Satz 2 GwG eine Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 bis 4 GwG) getroffen. Diese wurde im WPK Magazin 2/2012, Seite 30 ff., bekannt gemacht und ersetzt nach ihrem In-Kraft-Treten die bisher geltende Anordnung vom 14. Januar 2009 (WPK Magazin 1/2009, Seite 14).

 

Zudem hat die Wirtschaftsprüferkammer aufgrund der Befugnis gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 GwG eine Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten getroffen. Diese wurde im WPK Magazin 2/2012, Seite 32 f., bekannt gemacht.

 

Ergänzend hat der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer eine Verlautbarung zur aktuellen Pflichtenlage nach dem Geldwäschegesetz gemäß § 16 Abs. 5 GwG beschlossen. Diese ersetzt die bisherigen Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz in der Fassung vom 13. August 2008 (veröffentlicht als Beilage zu WPK Magazin 2/2009).

 

Die Anordnungen der WPK sowie die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz finden Sie auf der Homepage der WPK.

 

WPK Magazin 2/2012

Das WPK Magazin 2/2012 (Mai) ist erschienen und steht im Volltext zum Herunterladen (PDF) zur Verfügung. Weiterführende Dokumente zu einzelnen Beiträgen sind ebenfalls online abrufbar.

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Quelle: DATEV eG