WPK zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Die Wirtschaftsprüferkammer hat zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 25.04.2013

 

Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 25. April 2013 gegenüber der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Stellung genommen.

 
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG