Zahlungsdienste: BaFin veröffentlicht neues Merkblatt zum ZAG
BaFin, Mitteilung vom 29.11.2017
Das Merkblatt enthält Hinweise zu den einzelnen Zahlungsdiensten, zu den Bereichsausnahmen, zum E-Geld-Geschäft und zu den für Institute zugelassenen Tätigkeiten. Darüber hinaus werden die Erlaubnispflicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute, die Registrierungspflicht für Nur-Kontoinformationsdienste sowie die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 und 3 ZAG erörtert. Das Merkblatt schließt mit Angaben zur Veröffentlichung und Information nach Maßgabe von § 2 Absatz 4 ZAG. Es ersetzt das Merkblatt, das die BaFin im Jahr 2011 zum ZAG veröffentlicht hatte.
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