Zivilrechtliche Verurteilung der Gemeinde Losheim und zweier Gemeindebediensteter wegen eines tödlichen Sturzes bestätigt
OLG Saarbrücken, Pressemitteilung vom 30.11.2017 zum Urteil 4 U 19/17 vom 30.11.2017
Der Ehemann der Klägerin war an einer Steilkante an der Raststätte „An der Filz“ 8 bis 10 Meter kopfüber in die Tiefe gestürzt und hatte tödliche Verletzungen erlitten. Der Senat hat den Unfall darauf zurückgeführt, dass ein von der Gemeinde aus Baumstämmen und Ästen errichtetes Geländer morsch, konstruktiv fehlerhaft und deswegen nicht standsicher gewesen sei.
Daneben hat der Senat eine persönliche Haftung der beiden mitverklagten Gemeindemitglieder bejaht, die bereits durch Strafbefehle des Amtsgerichts Merzig wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen verurteilt worden sind. Diese hätten das Geländer trotz erkannter Fehlerhaftigkeit nicht instandgesetzt und die Gefahrenstelle auch nicht anderweitig gesichert. Da die Gemeinde hier im privatrechtlichen Bereich gehandelt habe, könne die Geschädigte die beiden nicht verbeamteten Gemeindebediensteten persönlich neben der Gemeinde in Anspruch nehmen.
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