Die EU-Kommission möchte Bürgern den Zugang zur Justiz in Umweltfragen erleichtern. Sie hat dafür Leitlinien veröffentlicht, die ausführen, wie Personen oder Verbände Entscheidungen öffentlicher Behörden, die das EU-Umweltrecht betreffen, vor nationalen Gerichten anfechten können.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.04.2017
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident und für Rechtsstaatlichkeit zuständig, erklärte dazu: „Rechtssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für eine auf Rechtsstaatlichkeit basierende Gesellschaft, und es ist wichtig, dass wir diesen Leitfaden allen interessierten Kreisen zur Verfügung stellen. Das Umweltrecht spielt eine zentrale Rolle bei unseren Bemühungen um eine nachhaltige Zukunft der EU, und jeder Einzelne muss ein klares Verständnis seiner Rechte und Pflichten haben.“
Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, sagte: „Umweltrechtsvorschriften dienen dem Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit. Wenn die Behörden die aus diesen Vorschriften erwachsenden Rechte und Pflichten missachten, können sie von der Öffentlichkeit zur Verantwortung gezogen werden. Der neue Leitfaden ist ein wichtiger Schritt, der die Bürger in die Lage versetzt, in Angelegenheiten wie Luft- und Wasserqualität oder Abfallbewirtschaftung selbst die Initiative zu ergreifen. Indem die Bürger die nationalen Gerichte mit Umweltangelegenheiten befassen, können sie dazu beitragen, dass das Umweltrecht in der gesamten EU korrekt angewendet wird.“
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Quelle: DATEV eG