Zum Entwurf des überarbeiteten Standards zur Durchführung von vereinbarten Untersuchungshandlungen (ED-ISRS 4400 revised)
WPK, Mitteilung vom 19.03.2019
Am 15. November 2018 veröffentliche das IAASB den Entwurf des überarbeiteten Standards. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen vor allem die Bereiche pflichtgemäßes Ermessen, Unabhängigkeit, Auftragsannahme und -fortführung, Einsatz von externen Sachverständigen sowie Weitergaberestriktionen des Berichts.
Die WPK hat dazu am 13. März 2019 Stellung genommen und die moderate Überarbeitung des Standards insgesamt begrüßt, da die Themenbereiche sachgerecht adressiert und praktikabel umgesetzt werden sowie die erforderliche Flexibilität des Standards erhalten bleibt. Die WPK spricht sich jedoch gegen die Aufnahme von Regelungen zu Weitergaberestriktionen in den Standardentwurf aus. Dies sollte von den jeweiligen Vertragsparteien individuell auf Grundlage der anzuwendenden Rechtsnormen geregelt werden, nicht durch einen Standard.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
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