Die WPK hat zum Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (EdWBeitrV) Stellung genommen.
WPK, Mitteilung vom 04.08.2014
Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 10. Juli 2014 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (EdWBeitrV) Stellung genommen.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG