Zum Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB

Die WPK hat gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 18.07.2013

 
Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 12. Juli 2013 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 2. Juli 2013) Stellung genommen.

 

Der Wortlaut der Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG