Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt.
Zur 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
BRAK, Mitteilung vom 03.08.2016
Insgesamt begrüßt die BRAK die Umsetzung der Richtlinie; sie bedauert allerdings, dass Regelungen zur Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Anbietens von Lebensmitteln unter Einstandspreis (§ 20 III Nr. 1) und zur Verschärfung der Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht (§ 20 II) noch nicht ausformuliert sind. Skeptisch zeigt sich die BRAK, ob die Privilegierung verlagswirtschaftlicher Zusammenarbeit im Print- und Online-Bereich (§ 30 lit. b) tatsächlich kleine und mittlere Verlage wird stärken können.
Eine Beschränkung der Streitwerte der Nebenintervention (§ 89a lit. b) lehnt die BRAK ab, da auf diese Weise das Prozessrisiko des Klägers durch eine Schlechterstellung des Nebenintervenienten (bzw. dessen Prozessbevollmächtigten) minimiert würde.
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Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 22/2016, Juli 2016)
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Quelle: DATEV eG