Zur Neufassung des Geldwäschegesetzes

Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Stellung genommen.

 

Zur Neufassung des Geldwäschegesetzes

 

WPK, Mitteilung vom 03.01.2017

 

Die WPK hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Stellung genommen.

 

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Quelle: DATEV eG