Zurechnung eines Fahrerlaubnisinhabers zur sog. "Reichsbürgerbewegung" berechtigt Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens

Abwegige und abstruse Äußerungen rechtlicher oder tatsächlicher Art stellen für sich allein noch keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme einer die Fahreignung beeinträchtigenden psychischen Gesundheitsstörung dar. Mit dieser Begründung gab das VG Freiburg dem Eilantrag eines von der Stadt Freiburg als sog. „Reichsbürger“ eingestuften Fahrerlaubnisinhabers statt (Az. 4 K 4224/17).

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Quelle: DATEV eG