Zustimmung zur Finanztransparenz

Der Finanzausschuss im Bundestag stimmte dem Vorschlag der Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht zu. Mit dem Gesetz sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Emittenten von Wertpapieren und Meldepflichten bei Erwerb bzw. Veräußerung geändert werden.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2015

 

 

Quelle: hip-Nr. 449/2015

 

Der Finanzausschuss hat am 30.09.2015 dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (18/5010, 18/5272) in nationales Recht zugestimmt. Für den zuvor mit 14 Anträgen von der Koalition noch geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem Gesetz sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert und Meldepflichten bei Erwerb bzw. Veräußerung bedeutender Beteiligungen geändert werden.

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Quelle: DATEV eG