Das BMF nimmt zu Fragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen Stellung (Az. IV C 4 – S-2290 / 13 / 10002).
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2290 / 13 / 10002 vom 01.11.2013
Kurzfassung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu Fragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen Stellung.
Das Schreiben behandelt die folgenden Punkte:
I. Allgemeines
II. Lebenslängliche betriebliche Versorgungszusagen
1. Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei Verzicht des Arbeitgebers auf die Kürzung einer lebenslänglichen Betriebsrente
2. Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei vorgezogener lebenslänglicher Betriebsrente
3. Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei Umwandlung eines (noch) verfallbaren Anspruchs auf lebenslängliche Betriebsrente in einen unverfallbaren Anspruch
III. Zusammenballung von Einkünften i. S. d. § 34 EStG
1. Zusammenballung von Einkünften in einem VZ (>1. Prüfung)
2. Zusammenballung von Einkünften unter Berücksichtigung der wegfallenden Einnahmen (>2. Prüfung)
2.1. Zusammenballung i. S. d. § 34 EStG, wenn durch die Entschädigung die bis zum Jahresende wegfallenden Einnahmen überschritten werden
2.2. Zusammenballung i. S. d. § 34 EStG, wenn durch die Entschädigung nur ein Betrag bis zur Höhe der bis zum Jahresende wegfallenden Einnahmen abgegolten wird
a) Ermittlung der zu berücksichtigenden Einkünfte (mit Beispielen)
b) Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren
3. Zusammenballung von Einkünften bei zusätzlichen Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers
a) Zusätzliche Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers
b) Zusammenballung von Einkünften bei zusätzlichen Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers aus Gründen der sozialen Fürsorge in späteren VZ
c) Weitere Nutzung der verbilligten Wohnung
IV. Planwidriger Zufluss in mehreren VZ/Rückzahlung bereits empfangener Entschädigungen
1. Versehentlich zu niedrige Auszahlung der Entschädigung
2. Nachzahlung nach Rechtsstreit
V. Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI
VI. Anwendung
Das vollständige Schreiben finden Sie auf den Seiten des BMF.
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Quelle: DATEV eG