Beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2025: +14,1 % zum Vorjahresmonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2025 um 14,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.02.2025

November 2024: 18,1 % mehr Unternehmens- und 2,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im November 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2025 um 14,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

18,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2024 als im November 2023

Für November 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.787 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 18,1 % mehr als im November 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,8 Milliarden Euro. Im Vorjahresmonat hatten die Forderungen bei rund 1,5 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im November 2024 in Deutschland insgesamt 5,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 7,5 Insolvenzen sowie das Gastgewerbe mit 6,9 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

2,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im November 2024 als im Vorjahresmonat

Im November 2024 gab es 5.971 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 2,8 % gegenüber November 2023.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Großhandelspreise im Januar 2025: +0,9 % gegenüber Januar 2024

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Januar 2025 um 0,9 % höher als im Januar 2024. Im Dezember 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,1 % gelegen, im November 2024 bei -0,6 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat Dezember 2024 ebenfalls um 0,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.02.2025

Großhandelsverkaufspreise, Januar 2025
+0,9 % zum Vorjahresmonat
+0,9 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Januar 2025 um 0,9 % höher als im Januar 2024. Im Dezember 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,1 % gelegen, im November 2024 bei -0,6 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat Dezember 2024 ebenfalls um 0,9 %.

Gestiegene Preise für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug sowie für Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im Januar 2025 der Preisanstieg im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+24,4 %).

Auch Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene erheblich teurer (+34,4 %) als ein Jahr zuvor, ebenso Zucker, Süßwaren und Backwaren (+11,0 %) sowie Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette (+7,0 %).

Niedriger als im Januar 2024 waren dagegen insbesondere die Preise im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-6,3 %) sowie im Großhandel mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-6,2 %).

Auch die Preise im Großhandel mit chemischen Erzeugnissen lagen unter denen von Januar 2024 (-2,6 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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14 Milliarden Euro mehr durch höheren Spitzensteuersatz

Ein auf 45 % erhöhter Spitzensteuersatz würde im Jahr 2025 die Steuereinnahmen um 14 Mrd. Euro wachsen lassen. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Reformvorhaben und Steueraufkommen bei der Einkommen- und Vermögensteuer“.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.02.2025

Ein auf 45 Prozent erhöhter Spitzensteuersatz würde im Jahr 2025 die Steuereinnahmen um 14 Milliarden Euro wachsen lassen. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14621).

Weiter listet sie auf, dass 2020 in Deutschland 68.242 einzelveranlagte Personen Einkünfte von mehr als 277.826 Euro hatten sowie 64.728 zusammenveranlagte von mehr als 555.652 Euro. Die Anhebung der Reichensteuer von 45 auf 48 Prozent würde nach Schätzung der Regierung zu Mehreinnahmen von drei Milliarden Euro führen.

Steuermindereinnahmen von 9,5 Milliarden Euro seien zu erwarten, wenn der Eckwert des Einkommensteuertarifs am Beginn der ersten oberen Proportionalzone im Jahr 2025 von aktuell 68.480 Euro auf 80.000 Euro erhöht würde. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 87/2025

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Gesundheitliche Eignung von Bewerbern für den Polizeidienst

Die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst ist anzunehmen, wenn die Bewerber den besonderen Anforderungen dieses Dienstes genügen. Dies gilt nicht nur für den aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch für künftige Entwicklungen, die angesichts einer bekannten Vorerkrankung zu erwarten sind. Bei einem gegenwärtig voll polizeidienstfähigen Bewerber kann die gesundheitliche Eignung aber nur verneint werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt der Polizeidienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 4.24).

BVerwG, Pressemitteilung vom 13.02.2025 zum Urteil 2 C 4.24 vom 13.02.2025

Die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst ist anzunehmen, wenn die Bewerber den besonderen Anforderungen dieses Dienstes genügen. Dies gilt nicht nur für den aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch für künftige Entwicklungen, die angesichts einer bekannten Vorerkrankung zu erwarten sind. Bei einem gegenwärtig voll polizeidienstfähigen Bewerber kann die gesundheitliche Eignung aber nur verneint werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt der Polizeidienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Der Kläger erlitt während seiner Ausbildung zum Polizeikommissar im Beamtenverhältnis auf Widerruf einen Schlaganfall, konnte aber mangels fortdauernder gesundheitlicher Beeinträchtigungen sein Studium an der Hochschule der Polizei einschließlich der geforderten Sportleistungen erfolgreich abschließen. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe lehnte das Land u. a. mit der Begründung ab, der Kläger sei wegen der erhöhten Gefahr eines weiteren Schlaganfalls nicht mehr uneingeschränkt polizeidienstfähig.

Das Verwaltungsgericht hat das Land verpflichtet, den Kläger unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in den Polizeidienst einzustellen. Nach den medizinischen Feststellungen des Sachverständigen betrage das Risiko eines erneuten Schlaganfalls bis zum Erreichen der Altersgrenze rund 35 %. Auf die Berufung des Landes hat das Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Bei Polizeibeamten seien wegen der besonderen Einsatzlagen besondere Anforderungen zu stellen. Bewerber für den Polizeidienst seien auch dann wegen fehlender Polizeidienstfähigkeit abzulehnen, wenn bei ihnen das gegenüber der Normalbevölkerung deutlich erhöhte Risiko für den Eintritt einer solchen Erkrankung bestehe, deren Auftreten in besonderen Einsatzlagen eine Gesundheitsgefahr für den Beamten selbst oder für Dritte darstellen könne. Dies sei beim Kläger wegen der im Vergleich zur Normalbevölkerung 380-fach erhöhten Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schlaganfalls bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres der Fall.

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Klägers das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Für die Beurteilung der Frage, ob aktuell gesundheitlich geeignete Bewerber voraussichtlich wegen einer Vorerkrankung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze polizeidienstunfähig werden, ist kein anderer Prognosemaßstab anzuwenden als bei Bewerbern für den allgemeinen Verwaltungsdienst. In beiden Fallgruppen gilt der Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, d. h. eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 %. Diese Voraussetzung ist ausgehend von den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht erfüllt. Auch die Annahme einer bereits gegenwärtig eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit im Hinblick auf die möglichen Folgen eines „Rückfalls“ während eines Polizeieinsatzes überdehnt die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern. Ein strengerer Maßstab für den Polizeidienst kann ohne gesetzgeberische Vorgabe nicht angelegt werden.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

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Verbraucherkreditverträge: Eine Bank, die gegen ihre Informationspflicht verstößt, kann ihren Anspruch auf die Zinsen verlieren

Eine Bank, die gegen ihre Informationspflicht verstößt, kann ihren Anspruch auf die Zinsen verlieren. Dies gilt auch dann, wenn die konkrete Schwere des Verstoßes und die Folgen für den Verbraucher je nach Fall unterschiedlich ausfallen können. Dies entschied der EuGH (Rs. C-472/23).

EuGH, Pressemitteilung vom 13.02.2025 zum Urteil C-472/23 vom 13.02.2025

Dies gilt auch dann, wenn die konkrete Schwere des Verstoßes und die Folgen für den Verbraucher je nach Fall unterschiedlich ausfallen können.

Lexitor ist ein polnisches Inkassounternehmen, an das ein Verbraucher seine Rechte aus einem mit einer Bank geschlossenen Kreditvertrag abgetreten hat. Lexitor meint, dass die Bank gegen ihre Verpflichtung verstoßen habe, dem Verbraucher beim Abschluss des Vertrags bestimmte Informationen zu erteilen, und hat sie deshalb bei einem polnischen Gericht auf Erstattung der vom Verbraucher gezahlten Zinsen und Kosten verklagt.

Lexitor macht geltend, dass die Bank einen zu hohen effektiven Jahreszins1 angegeben habe. Eine der Vertragsklauseln, die bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt worden sei, sei nämlich missbräuchlich und mithin für den Verbraucher unverbindlich.2 Außerdem sei in dem Vertrag nicht klar angegeben, aus welchen Gründen und auf welche Art und Weise die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags anfallenden Entgelte erhöht werden könnten.3 Wegen dieser Verstöße greife die im polnischen Recht vorgesehene Sanktion des Verlusts des Anspruchs auf die im Vertrag vereinbarten Zinsen und Kosten.

Das polnische Gericht hat sich an den Gerichtshof gewandt. Es möchte wissen, ob die Bank gegen die im Unionsrecht4 vorgesehene Informationspflicht verstoßen hat und ob der Verlust des Anspruchs auf die Zinsen und Kosten mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Der Gerichtshof stellt erstens fest, dass in Kreditverträgen der effektive Jahreszins, berechnet zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages, in klarer, prägnanter Form anzugeben ist. Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses wird jedoch von der Annahme ausgegangen, dass der betreffende Kreditvertrag für den vereinbarten Zeitraum gültig bleibt. Deshalb wird nicht bereits dadurch gegen die Informationspflicht verstoßen, dass in einem Kreditvertrag ein effektiver Jahreszins angegeben ist, der sich als zu hoch erweist, weil in der Folge festgestellt wird, dass bestimmte Klauseln des Vertrags missbräuchlich sind.

Zweitens müssen in Kreditverträgen die Bedingungen einer Änderung der im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags anfallenden Entgelte klar und verständlich beschrieben werden. Wird in dem Vertrag insoweit auf Indikatoren abgestellt, die der Verbraucher nur schwerlich überprüfen kann, kann dies gegen die Informationspflicht verstoßen, wenn ein Durchschnittsverbraucher nicht überprüfen kann, ob die Bedingungen einer solchen Änderung eintreten und wie sie sich auf die Entgelte auswirken, und somit nicht in der Lage ist, den Umfang seiner Verpflichtungen zu bestimmen. Das nationale Gericht wird zu prüfen haben, ob dies in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit der Fall ist.

Drittens kann die Bank bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht, der die Möglichkeit des Verbrauchers beeinträchtigt, den Umfang seiner Verpflichtung einzuschätzen, ihren Anspruch auf die Zinsen und Kosten verlieren. Vorbehaltlich der Überprüfungen, die das nationale Gericht vorzunehmen haben wird, hält der Gerichtshof eine solche Sanktion – auch wenn die Schwere des Verstoßes und die Folgen, die sich daraus für den Verbraucher ergeben, im Einzelfall unterschiedlich ausfallen können – für verhältnismäßig.

Fußnoten

1 Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher, die als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags ausgedrückt sind.

2 Nach dem Vertrag erhält die Bank nicht nur auf den Geldbetrag, der dem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung gestellt wird, sondern auch auf die Kosten des Kredits Zinsen. Wäre die entsprechende Bestimmung, weil sie missbräuchlich ist, nicht angewandt worden, wären Zinsen allein auf den als Darlehen zur Verfügung gestellten Geldbetrag angefallen, sodass der effektive Jahreszins niedriger gewesen wäre als der, der ursprünglich im Vertrag angegeben war.

3 Entgelte und Provisionen konnten bei Eintritt mindestens einer der im Vertrag genannten Bedingungen (z. B. Änderung des Mindestlohns oder der vom polnischen Statistischen Hauptamt veröffentlichten Indikatoren oder Änderungen der Steuervorschriften und/oder der von der Bank angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, soweit sie sich auf die der Bank im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehenden Kosten auswirken würden) erhöht werden.

4 Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, EuGH

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DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 ein Krisenjahr. Das geht aus der aktuellen Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor, an der sich rund 23.000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen in Deutschland beteiligt haben.

DIHK, Mitteilung vom 13.02.2025

Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen größtes Geschäftsrisiko

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 ein Krisenjahr. Das geht aus der aktuellen Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor, an der sich rund 23.000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen in Deutschland beteiligt haben.

„In den nächsten zwölf Monaten rechnen weiterhin deutlich mehr Unternehmen mit schlechteren Geschäften als mit besseren“, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse am 13. Februar in Berlin.

„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland 2025 zum dritten Mal in Folge sinkt. Aufgrund der Daten wird immer deutlicher, wie tief die Strukturkrise ist: 60 Prozent der Unternehmen sehen in den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ihr größtes Geschäftsrisiko – ein Negativ-Rekord.“ Umso dringlicher sei es, so Melnikov, „dass die Politik ihre Neuaufstellung nach der Bundestagswahl nutzt, um endlich wieder klare Wachstumsimpulse zu setzen“.

Für das Gesamtjahr rechnet die DIHK aufgrund der Ergebnisse damit, dass das Bruttoinlandsprodukt um 0,5 Prozent schrumpfen wird. „Nach 2023 und 2024 steuern wir mit 2025 auf das dritte Rezessionsjahr in Folge zu – die längste Schwächephase in der deutschen Nachkriegsgeschichte“, warnt die DIHK-Hauptgeschäftsführerin. „Das ist eine Zäsur und unterstreicht den akuten Handlungsbedarf.“

Besorgniserregend ist, dass auch die üblichen Indikatoren für einen Aufschwung ausbleiben – insbesondere Investitionen und Exporte gehen zurück. Besonders in der Industrie ist die Zurückhaltung groß: Nur 22 Prozent der Betriebe planen mehr Investitionen, während fast 40 Prozent sie zurückfahren. „Statt in Innovation und Wachstum zu investieren, konzentrieren sich viele Unternehmen lediglich auf Ersatzinvestitionen – ein klares Alarmsignal für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts“, mahnt Melnikov. „Wenn sich dieser Trend fortsetzt, droht Deutschland eine weitere Deindustrialisierung.“

Aussichten bleiben schlecht

Auch die Exporterwartungen bleiben trüb. 28 Prozent der Unternehmen rechnen in den kommenden zwölf Monaten mit sinkenden Ausfuhren, nur 20 Prozent dagegen mit steigenden Verkäufen in andere Länder. „Gesunkene Wettbewerbsfähigkeit und zunehmender Protektionismus bedrohen die exportorientierte deutsche Industrie, die bisher immer ein Motor des Wirtschaftswachstums war“, sagt DIHK-Außenwirtschaftschef und Chefanalyst Volker Treier. „Damit steht das Geschäftsmodell Deutschland vor einer Bewährungsprobe.“ (…)

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Februar 2025

Die deutsche Wirtschaftsleistung fiel zum Jahresende 2024 mit einem BIP-Rückgang um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal schwächer aus als zunächst gemeldet. Aktuelle Frühindikatoren zeigen eine leichte Aufhellung, wobei sich die Zweiteilung zwischen positiv tendierendem Dienstleistungssektor und rezessiver Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe fortzusetzen scheint. Eine spürbare wirtschaftliche Belebung zu Jahresbeginn ist noch nicht erkennbar.

BMWK, Pressemitteilung vom 13.02.2025

Die deutsche Wirtschaftsleistung fiel zum Jahresende 2024 mit einem BIP-Rückgang um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal schwächer aus als zunächst gemeldet. Aktuelle Frühindikatoren zeigen eine leichte Aufhellung, wobei sich die Zweiteilung zwischen positiv tendierendem Dienstleistungssektor und rezessiver Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe fortzusetzen scheint. Vor dem Hintergrund der anhaltend schwachen binnen- und außenwirtschaftlichen Nachfrage, der gestiegenen innen- und geopolitischen Risiken, insbesondere mit Blick auf die US-Handelspolitik, und der daraus gedämpften Konsum- und Investitionsstimmung ist eine spürbare wirtschaftliche Belebung zu Jahresbeginn noch nicht erkennbar.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich im Dezember gegenüber dem Vormonat zwar um 6,9 % spürbar; bereinigt um Großaufträge stiegen sie um 2,2 %. Im vierten Quartal insgesamt blieben die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe unverändert. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging zum Jahresende 2024 um 2,4 % im Dezember gegenüber dem Vormonat zurück. Maßgeblich hierfür war eine sinkende Industrieproduktion. Das Baugewerbe stagnierte, während der Energiesektor leicht expandierte. Im vierten Quartal insgesamt tendierte die Produktion im Produzierenden Gewerbe mit -0,9 % unverändert rückläufig. Angesichts der Stimmungsindikatoren von ifo und S&P Global, die nach wie ein niedriges Niveau anzeigen, zeichnet sich bei der Industriekonjunktur noch keine Trendwende zu Jahresbeginn ab.

Die realen Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Dezember gegenüber dem Vormonat um 1,6 % gesunken, im vierten Quartal war insgesamt aber ein Plus von 0,6 % zu verzeichnen. Neuzulassungen von Pkw sind im Januar sowohl gegenüber dem Vormonat mit -5,5 % als auch dem Vorjahresmonat mit -2,8 % rückläufig. Sorgen um Arbeitsplatzsicherheit und anhaltende geopolitische Unsicherheiten stehen einer spürbaren Erholung des Konsumklimas weiter entgegen.

Der deutliche Anstieg der Verbraucherpreise zum Jahresende 2024 setzte sich im Januar nicht fort. Die Inflationsrate ging im Januar um 0,3 Prozentpunkte auf +2,3 % zurück. Maßgeblich hierfür waren ein deutlich abgeschwächter Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+0,8 %) sowie der anhaltende Rückgang der Energiepreise (-1,6 %). Auch die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) ging deutlich um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 % zurück. Hier spielte der geringere Preisdruck bei Dienstleistungen eine Rolle.

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter vergleichsweise robust, leidet aber zunehmend unter der schwachen Konjunkturentwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Dezember zwar noch leicht an, gleichzeitig erhöhte sich im Januar jedoch auch die registrierte Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung. Die Zahl der Kurzarbeitenden lag im November deutlich höher als im Vorjahresmonat. Die Frühindikatoren lassen zum Jahresanfang 2025 noch keine spürbare Erholung am Arbeitsmarkt erwarten.

Der IWH-Insolvenztrend weist für Januar mit 1.342 Insolvenzen einen gegenüber dem Vormonat nahezu unveränderten Wert aus, bewegt sich aber weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau. Die Zahl der von Insolvenz betroffenen Beschäftigten bewegt sich im historischen Vergleich auf einem deutlich erhöhten Niveau.

Verhaltene wirtschaftliche Dynamik zum Jahresbeginn

Im vierten Quartal hat sich die Wirtschaftsleistung mit einem Rückgang um 0,2 % im Vergleich zum Vorquartal stärker abgeschwächt als zuvor vom Statistischen Bundesamt mitgeteilt. Damit ist die deutsche Wirtschaft etwas schwächer in das neue Jahr gestartet als zunächst angenommen.

Aktuelle Frühindikatoren zeigen eine leichte Aufhellung zu Jahresbeginn an, wobei sich die in der Vergangenheit zu beobachtende Zweiteilung zwischen Industrie und Dienstleistungen weiter abzeichnet. So hat sich die Stimmung der Unternehmen in Deutschland im Januar laut ifo Geschäftsklimaindex zwar leicht verbessert; dabei waren allerdings vor allem Unternehmen im Dienstleistungssektor und im Handel zufriedener mit den laufenden Geschäften. Im Verarbeitenden Gewerbe hat die Skepsis der Unternehmen mit Blick auf die kommenden Monate das Geschäftsklima dagegen erneut gedämpft. Ursächlich dafür dürften neben der schwachen Auftragslage nicht zuletzt die erhöhten Risiken angesichts der angedrohten US-Zölle sein. Dagegen überraschte der Einkaufsmanagerindex (PMI) für das Verarbeitende Gewerbe im Januar mit einem deutlichen Anstieg, wobei er mit 45 Punkten weiterhin deutlich unter der Expansionsgrenze verbleibt.

Die industrielle Schwäche spiegelt sich in dem deutlichen Rückgang der Industrieproduktion im Dezember, der insbesondere auf Rückgänge in den Bereichen Automobilindustrie, Chemie und Maschinenbau zurückzuführen war. Angesichts der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen und anhaltender binnen- und außenwirtschaftlicher Unsicherheiten ist nicht mit einer raschen Erholung des Verarbeitenden Gewerbe zu rechnen. Darauf deutet auch die Fahrleistung mautpflichtiger Lastkraftwagen als Frühindikator für die Industrieproduktion hin, die im Januar gegenüber Dezember saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % gesunken ist.

Damit dürfte es der deutschen Wirtschaft auch zu Jahresbeginn schwerfallen, sich aus der anhaltenden Stagnation zu lösen. Eine schwache binnen- und außenwirtschaftliche Nachfragesituation, eine erhöhte politische Unsicherheit und schwach ausgelastete Kapazitäten belasten Produktion und Investitionen. Zudem dürfte die gesunkene Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie die Exportentwicklung weiterhin dämpfen. Auch beim privaten Konsum zeigen aktuelle Indikatoren wie das GfK-Konsumklima oder die ifo Geschäftserwartungen trotz der gestiegenen Löhne nur eine verhaltene Entwicklung zu Jahresbeginn an. Dabei dürften Sorgen bezüglich der Arbeitsplatzsicherheit sowie die innenpolitischen Unsicherheiten mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl die Erholung des Konsumklimas bremsen. Zudem stellt die seitens der neuen US-Regierung angekündigte Verschärfung des globalen Zollregimes ein Abwärtsrisiko für die Konjunktur dar.

Weltwirtschaft mit wenig Schwung

Die weltweite Produktion von Industriegütern entwickelt sich nach wie vor verhalten. Im November wurde sie saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vormonat ausgeweitet und lag damit um 1,8 % über dem Wert des Vorjahres. Für die Jahreswende senden Frühindikatoren für die globale Industrieproduktion gemischte, aber zuletzt etwas positivere Signale. Der Stimmungsindikator von S&P Global hat sich im Januar zwar um -0,8 Punkte auf 51,8 Punkte verringert, verbleibt damit aber oberhalb der Expansionsschwelle. Ursächlich hierfür war in erster Linie der Rückgang im Dienstleistungsbereich um 1,6 Punkte auf 52,2 Punkte. Der Index für die Industrie verbesserte sich dagegen und lag mit 50,1 Punkten zum Jahresanfang wieder leicht über der Wachstumsschwelle. Auch der SENTIX-Index, der die Stimmung unter Finanzinvestoren mit Blick auf die Weltkonjunktur widerspiegelt, ist im Februar gestiegen. Sowohl die Erwartungen als auch die Lage verbesserten sich.

Der weltweite Güterhandel hat sich im November im Vormonatsvergleich um 0,4 % erhöht. Gegenüber dem Vorjahresmonat liegt er aktuell mit 3,6 % im Plus. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat sich dagegen im Dezember weiter schwach entwickelt und ist von 124,1 auf 123,0 Punkte gesunken. Während sich die Aktivität in den chinesischen Häfen erhöhte, ist sie in den europäischen Häfen zurückgegangen.

Schwaches Exportjahr 2024 trotz kleinem Endspurt zum Jahresende

Nachdem die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen bereits im November um saison- und kalenderbereinigt 2,0 % gegenüber dem Vormonat angestiegen waren, erhöhten sie sich im Dezember mit +2,2 % erneut. Im Gesamtjahr 2024 gingen die Exporte trotz des kleinen Endspurts zum Jahresende allerdings das zweite Jahr in Folge zurück. Gegenüber 2023 verringerten sie sich um 0,2 %, insbesondere, weil die Nachfrage nach deutschen Waren aus wichtigen Absatzmärkten wie den EU-Ländern (-1,3 %) und China (-7,4 %) spürbar zurückging. Im Gegensatz dazu stiegen die Warenexporte in die USA um 2,4 % an. Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen erhöhten sich im Dezember saison- und kalenderbereinigt ebenfalls, im Vormonatsvergleich um 1,1 %. Im Gesamtjahr 2024 blieben die Importe im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Insbesondere die Warenimporte aus den EU-Ländern und den Vereinigten Staaten gingen zurück (jeweils -3,3 %).

Der monatliche Handelsbilanzüberschuss weitete sich im Dezember infolge des stärkeren Anstiegs der Exporte von Waren und Dienstleistungen im Vergleich zu den Importen um 1,8 Mrd. Euro auf 10,6 Mrd. Euro aus. Im Gesamtjahr ging er allerdings leicht von 160,9 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 158,8 Mrd. Euro zurück.

Die Einfuhrpreise sind im Dezember saisonbereinigt mit +0,4 % ggü. dem Vormonat nicht mehr so stark wie im November gestiegen, die Ausfuhrpreise legten ebenfalls um 0,4 % zu. Preistreibend wirkten sowohl export- als auch importseitig insbesondere Konsumgüter. Die Terms of Trade haben sich damit ggü. dem Vormonat kaum verändert. In realer Betrachtung dürfte der Anstieg sowohl bei den Aus- als auch bei den Einfuhren etwas geringer ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren senden nach wie vor zurückhaltende Signale. Die Auftragseingänge aus dem Ausland sind im Dezember saisonbereinigt um 1,4 % gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie im Vormonat um 10,3 % eingebrochen waren. Ohne die stark schwankenden Großaufträge lagen die Auslandsbestellungen im Dezember um 1,8 % gegenüber dem Vormonat im Plus, nach -1,0 % im November. Die ausländische Nachfrage nach Konsumgütern nahm im Dezember um 10,4 % zu und glich damit den starken Einbruch im November nahezu wieder aus. Auch die Bestellungen von Vorleistungsgütern lagen im Dezember mit 2,2 % gegenüber dem Vormonat im Plus, während die Auslandsorder von Investitionsgütern im Dezember nach dem deutlichen Rückgang im Vormonat lediglich stagnierte. Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich lagen die Auslandsaufträge insgesamt mit -0,8 % leicht im Minus. Die ifo Exporterwartungen sind im Januar weiter gesunken (von -6,1 auf -7,3 Punkte). Insbesondere Kernbranchen der Industrie wie der Automobilsektor und die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie in geringerem Maße der Maschinenbau rechnen mit abnehmenden Exporten. Die Zollandrohungen der neuen US-Regierung drücken die Stimmung in der Exportwirtschaft. Die Aussichten für die deutschen Exporteure bleiben daher durchwachsen.

Noch keine konjunkturelle Erholung in der Industrie in Sicht

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist im Dezember nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 2,4 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im November war eine Zunahme um 1,3 % gemeldet worden. In der Industrie verringerte sich die Ausbringung spürbar um 3,3 %, im Baugewerbe ist sie konstant geblieben und im Bereich Energie hat sie um 1,1 % zugelegt.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen innerhalb der Industrie war im Dezember eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Ein deutliches Minus meldeten die Hersteller von Kfz und Kfz-Teilen (-10,0 %). Rückgänge waren auch in den Bereichen Metallerzeugung und -bearbeitung (-4,6 %), Chemische Erzeugnisse (-3,2 %), Maschinenbau (-1,7 %) und elektrische Ausrüstungen (-1,4 %) zu verzeichnen. Bei der Herstellung Pharmazeutischer Erzeugnisse ist es indes zu einem deutlichen Plus gekommen (+11,6 %). Auch Metallerzeugnisse wurden spürbar mehr produziert (+4,4 %). Im sonstigen Fahrzeugbau und bei DV-geräten, elektrischen und optischen Erzeugnissen wurde die Ausbringung gleichermaßen ausgeweitet (jeweils +2,0 %). Im Gesamtjahr 2024 ging die Produktion im Produzierenden Gewerbe kalenderbereinigt um 4,5 % zurück. In der Industrie kam es dabei zu einem etwas stärkeren Rückgang von 4,9 % und im Baugewerbe und im Bereich Energie zu einer etwas leichteren Abnahme von jeweils 3,2 %.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im Dezember gegenüber dem Vormonat um 6,9 % gestiegen, nachdem sie allerdings im November um 5,2 % zurückgegangen waren. Vor allem aus dem Inland gingen im Dezember mit einem Plus von 14,6 % spürbar mehr Bestellungen ein; die Auslandsorders legten um 1,4 % zu. Bereinigt um Großaufträge nahmen die Ordereingänge insgesamt gegenüber dem Vormonat um 2,2 % zu. Im Gesamtjahr 2024 gingen die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe kalenderbereinigt um 3,0 % zurück. Dabei ging die Inlandsnachfrage merklich stärker um 7,3 % zurück, während sich die Auslandsbestellungen um 1,9 % reduzierten.

Insgesamt zeichnet sich in der Industrie noch keine konjunkturelle Trendwende ab. Dafür sprechen auch die Stimmungsindikatoren von ifo und S&P Global, die für das Geschäftsklima in den Firmen weiterhin ein niedriges Niveau anzeigen.

Einzelhandelsumsatz zuletzt schwächer; Frühindikatoren sprechen nicht für eine Trendwende

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Dezember um 1,6 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im Dezember ein reales Umsatzplus von 1,8 %. Der Handel mit Lebensmitteln ging im Dezember um 1,7 % zurück. Der Umsatz im Internet- und Versandhandel legte um 4,4 % zu, gegenüber dem Vorjahr ergab sich sogar ein Plus von 13,9 %. Neuzulassungen von Pkw insgesamt waren im Januar sowohl gegenüber dem Vormonat mit -5,5 % als auch gegenüber dem Vorjahresmonat mit -2,8 % deutlich rückläufig. Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich nahmen die Zulassungen gegenüber der Vorperiode hingegen noch leicht um 1,4 % zu. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im Januar im Vormonatsvergleich ein Anstieg um 1,3 %. In der Dreimonats-Betrachtung legten die Zahlen deutlich um 5,7 % zu. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich im Januar um kräftige 8,9 %.

Die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland zeigte sich zuletzt uneindeutig. Lt. Prognose der GfK wird das Konsumklima im Februar um einen Zähler auf -22,4 Pt. sinken. Für Januar gibt das Marktforschungsinstitut hingegen eine Zunahme von 1,7 Zählern auf -21,4 Pt. an. Negative Effekte hatten laut Institut am aktuellen Rand der Rückgang von Konjunktur- und Einkommenserwartungen sowie der Anschaffungsneigung bei gleichzeitig steigender Sparneigung. Das HDE-Konsumbarometer hellte sich im Februar dagegen wieder etwas auf, nachdem es im Januar auf den niedrigsten Wert seit einem Jahr gefallen war.

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) ist im Januar um 2,3 Zähler auf -25,3 Punkte gesunken. Die Beurteilung der aktuellen Lage verschlechterte sich um einen Zähler auf -13,8 Punkte. Die Erwartungen sanken um 3,4 Zähler -36,1 Punkte. Gleichzeitig planen die Unternehmen des Einzelhandels laut ifo-Umfrage weiterhin Preiserhöhungen. So kletterten die Preiserwartungen zum vierten Mal in Folge auf nun 30,2 Punkte.

Nach der enttäuschenden Konsumentwicklung im zurückliegenden Jahr zeichnet sich mit Blick auf die Frühindikatoren keine Trendwende ab. Sorgen um die Arbeitsplatzsicherheit sowie anhaltende innen- und geopolitische Unsicherheiten stehen einer spürbaren Erholung des Konsumklimas weiterhin entgegen.

Inflationsrate sinkt zu Jahresbeginn

Nachdem sich der Druck auf die Verbraucherpreise zum Jahresende 2024 erhöht hatte, ließ er zu Jahresbeginn 2025 etwas nach. Die Inflationsrate, also der Anstieg des Niveaus der Verbraucherpreise, ist im Januar deutlich auf +2,3 % gesunken, nachdem die Rate im Dezember +2,6 % betragen hatte.

Der Rückgang der Inflationsrate zu Jahresbeginn ist zum einen auf einen nachlassenden Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im Januar zurückzuführen. Die Preise lagen hier im Januar um 0,8 % höher als im Vorjahresmonat und nahmen damit spürbar weniger stark als im Dezember mit +2,0 % zu. Zum anderen waren die Energiepreise waren im Januar -1,6 % im Vorjahresvergleich weiterhin rückläufig. Auch die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) fiel mit +2,9 % wieder merklich geringer aus als im Vormonat, als die Veränderungsrate +3,3 % betrug. Mit ausschlaggebend hierfür war ein etwas geringerer Preisdruck im Bereich der Dienstleistungen.

Die Preise auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen entwickeln sich insbesondere im Vorjahresvergleich weiterhin eher moderat und wirken insgesamt noch entlastend auf die Inflationsrate: Die Erzeugerpreise nahmen im Dezember 2024 im Vorjahresvergleich um 0,8 % zu, gegenüber November 2024 sind sie um 0,1 % gesunken. Die Einfuhrpreise legten im Dezember gegenüber dem Vormonat um 0,4 % zu und lagen damit um 2,0 % über ihrem Vorjahresniveau. Die Verkaufspreise im Großhandel blieben im Dezember sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch zum Vorjahresmonat nahezu unverändert (jeweils +0,1 %).

An den Spotmärkten haben die Preise für Erdgas in den letzten Monaten spürbar angezogen und der TTF Base Load lag zuletzt etwas über 58 Euro/MWh und damit ca. 125 % über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat stieg er um knapp 30 %. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass sich die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen bei etwa 50 Euro/MWh bewegen dürften. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag mit rund 74 Euro/bl geringfügig unter dem Niveau des Vormonats und des Vorjahres.

In den nächsten Monaten dürfte die Inflationsrate über der 2 %-Marke bleiben, auch wegen administrativer Preisanhebungen zu Jahresbeginn wie der Erhöhung der CO2-Bepreisung, der Anhebung des Briefportos und der Verteuerung des Deutschlandtickets. Im weiteren Jahresverlauf sollten dann aber inflationsdämpfende Faktoren wie die moderate Preisentwicklung auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die Nachwirkung der restriktiven Geldpolitik und wieder niedrigere Tarifabschlüsse wieder die Oberhand gewinnen. Die Bundesregierung rechnet in ihrer Jahresprojektion von Ende Januar für die Jahre 2025 und 2026 mit Inflationsraten von +2,2 % bzw. +1,9 %.

Schwache Konjunktur dämpft den Arbeitsmarktausblick

Auch zum Jahreswechsel entwickelt sich der Arbeitsmarkt weiter verhalten. Die Arbeitslosigkeit lag im Januar zwar weiterhin knapp unter 3 Mio. Personen, ihr Anstieg fiel jedoch mit saisonbereinigt +11.000 Personen etwas stärker als saisonüblich aus. Auch die Unterbeschäftigung legte mit 6.000 Personen abermals zu. Die Erwerbstätigkeit stieg im Dezember gegenüber November mit 4.000 Personen zwar noch leicht, die SV-pflichtige Beschäftigung nahm im November jedoch um 5.000 Personen ab. Die realisierte Kurzarbeit lag im November mit 293.000 unverändert deutlich höher als im Vorjahresmonat. Gleichzeitig nahm die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit im Januar – ebenso wie im Dezember – weniger stark zu als in vorherigen Monaten.

Die Frühindikatoren lassen noch keine spürbare Erholung auf dem Arbeitsmarkt zu Beginn des neuen Jahres erwarten: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer erreichte im Januar mit 99,2 Punkten seinen niedrigsten Wert außerhalb des Zeitraums der Corona-Pandemie. Insbesondere die erwartete Beschäftigungsentwicklung kühlte sich abermals merklich ab. So deutet auch das ifo Beschäftigungsbarometer mit 92,4 Punkten wiederholt auf eine spürbar restriktiver werdende Personalplanung in fast allen Branchen hin. Die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen liegen weiter auf historisch geringem Niveau, was angesichts des weiter abnehmenden gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots gemäß letzter IAB-Erhebung auf eine stetig sinkende Arbeitskräftenachfrage hindeutet. Trotz einer im historischen und internationalen Vergleich weiterhin robusten Lage am Arbeitsmarkt ist im neuen Jahr daher vorerst nicht mit einer Umkehr der schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt zu rechnen.

Unternehmensinsolvenzen pausieren auf hohem Niveau

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist für Januar mit 1.342 Insolvenzen den dritten Monat in Folge nahezu denselben Wert aus, lag aber zugleich 24,1 % höher als im Januar 2024 sowie 48,7 % über dem Januar-Mittelwert der Jahre 2016-2019. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten war mit 13.427 auf dem Niveau des Vorjahresmonats. Das IWH erwartet auf Basis von Frühindikatoren im Februar und März keinen wesentlichen Anstieg der Insolvenzzahlen.

[In diesem Bericht werden Daten genutzt, die bis zum 12. Februar 2025 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preis-, kalender- und saisonbereinigter Daten.]

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Unglück auf Baumschaukel

Das LG Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte (Az. 9 O 112/23).

LG Lübeck, Pressemitteilung vom 13.02.2025 zum Urteil 9 O 112/23 vom 17.01.2025 (nrkr)

Das Landgericht Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte.

Was ist passiert?

Zwei Auszubildende schaukeln auf einer Baumschaukel, die an einem Ast hängt. Der Ast bricht ab und verletzt eine der Auszubildenden schwer. Die Krankenkasse verlangt von dem Grundstückseigentümer Ersatz der Heilbehandlungskosten. Der Grundstückseigentümer hatte das Haus nebst Garten für Fortbildungen zur Verfügung gestellt.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass der Grundstückseigentümer die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen muss. Der Baum sei zwar regelmäßig kontrolliert worden, aber nur von ungeschultem Personal. Es wäre jedoch nötig gewesen, den Baum jährlich von geschultem Personal oder gar Fachleuten überprüfen zu lassen, vor allem, weil der Baum als Spielgerät eine größere Gefahr dargestellt habe.

Wie ist die Rechtslage?

Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft bzw. unterhält, muss Schäden für die Allgemeinheit vermeiden (sog. Verkehrssicherungspflicht). Die Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen hängen dabei vom Einzelfall ab. Grundstückseigentümer müssen ihren Baumbestand daher regelmäßig überprüfen, unter Umständen durch geschulte Baumpfleger.

Das Urteil vom 17.01.2025 (Az. 9 O 112/23) ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein, Landgericht Lübeck

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Mobilfunkmast in Ludwigshafen verletzt keine Nachbarrechte

Die der Telekom Deutschland GmbH erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das geht aus einem Beschluss des VG Neustadt hervor (Az. 5 L 18/25.NW).

VG Neustadt, Pressemitteilung vom 13.02.2025 zum Beschluss 5 L 18/25.NW vom 06.02.2025

Die der Telekom Deutschland GmbH von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das geht aus einem Beschluss der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 6. Februar 2025 hervor.

Nachdem zuvor eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Mobilfunkmastes ergangen war, erteilte die Bundesnetzagentur der Telekom Deutschland GmbH im Dezember 2024 eine sog. Standortbescheinigung für den Standort Ludwigshafen Gartenstadt Nord mit einer Montagehöhe von 29 m und mehreren Funkanlagen. Mit der Erteilung einer Standortbescheinigung wird festgestellt, dass eine Mobilfunkanlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorruft. Die Standortbescheinigung dient als Voraussetzung für den Betrieb ortsfester Funkanlagen und hat die Funktion einer Betriebsfreigabe.

Die Antragsteller wohnen bzw. arbeiten in einem Gebäude, das ca. 16 m von dem Standort des Mobilfunkmasts entfernt ist. Sie suchten nach Zurückweisung ihres Widerspruchs um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach und machten geltend, zwar würden die zulässigen Grenzwerte der maßgeblichen 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) eingehalten. Die darin aufgeführten Grenzwerte genügten jedoch nicht wissenschaftlichen Standards und seien rechtswidrig. Deshalb drohten ihnen gesundheitliche Schäden.

Die 5. Kammer des Gerichts hat den Antrag mit Beschluss vom 6. Februar 2025 abgelehnt. Zur Begründung führte die Kammer aus, die angefochtene Standortbescheinigung entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Da die Funkanlage die Grenzwerte nach der 26. BImSchV einhalte, habe die Bundesnetzagentur die Standortbescheinigung zu Recht erteilt. Für das vorliegende Verfahren sei deshalb auf der Grundlage der 26. BImSchV davon auszugehen, dass die streitgegenständliche Mobilfunkanlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe.

Das Gericht sei weder berechtigt noch dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Kompetenz die 26. BImSchV zu verwerfen und seiner Entscheidung andere als in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte bzw. andere Maßstäbe hinsichtlich der von der hier streitgegenständlichen Mobilfunkanlage ausgehenden Strahlung und der damit behaupteten zusammenhängenden Gesundheitsgefahren zu Grunde zu legen. Es sei vielmehr allein Aufgabe des Verordnungsgebers, die zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren erforderlichen Grenzwerte festzusetzen. Dabei komme dem Verordnungsgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu, der auch Raum lasse, konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen. Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht gebiete nicht, alle nur denkbaren Schutzmaßnahmen zu treffen. Ihre Verletzung könne nur dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen habe oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich seien, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückzubleiben.

Aus dem Vorbringen der Antragsteller gewinne die Kammer jedoch nicht die Überzeugung, dass die Grenzwerte seitens des Verordnungsgebers zu hoch angesetzt bzw. belassen worden seien. Es fehle damit an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die Bundesnetzagentur ihrer Beurteilung nicht den Grenzwert nach der 26. BImSchV hätte zugrunde legen dürfen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße

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Whitepaper KI Assistenten – Die Zukunft der Effizienz im Kanzleialltag?

Das aktuelle Whitepaper des DStV beleuchtet praxisnah die Chancen und Risiken von KI-Assistenten.

DStV, Mitteilung vom 13.02.2025

Die digitale Transformation verändert Kanzleien und Unternehmen schneller als je zuvor. Künstliche Intelligenz (KI) gilt dabei als Schlüsseltechnologie für mehr Effizienz und Produktivität. Besonders KI-Assistenten, die auf spezifische Aufgaben in Kanzleien zugeschnitten sind, eröffnen zahlreiche neue Möglichkeiten.

Von Mandantenmanagement über Buchhaltung bis hin zur automatisierten Steuerberatung – die Einsatzgebiete sind vielfältig. Sie helfen, Routineaufgaben zu automatisieren, Daten effizienter zu analysieren und Prozesse besser zu steuern. Doch auch Herausforderungen wie Datenschutz und Implementierung müssen gemeistert werden.

Das aktuelle Whitepaper des Deutschen Steuerberaterverbands beleuchtet praxisnah die Chancen und Risiken von KI-Assistenten. Ein spannender Ausblick zeigt, wie zukünftige KI-Agenten die Arbeit in Kanzleien langfristig revolutionieren könnten.

Die digitale Zukunft beginnt jetzt!

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

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