Höhe der Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bei Kreditinstitut

Das FG Münster entschied, dass ein Kreditinstitut in die Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nicht die voraussichtlichen Finanzierungsaufwendungen einbeziehen kann (Az. 9 K 501/08).

FG Münster, Urteil 9 K 501/08 vom 15.06.2011

Orientierungssatz

Ein Kreditinstitut kann in die Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nicht die voraussichtlichen Finanzierungsaufwendungen einbeziehen.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012736.

Quelle: DATEV eG

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Quelle: DATEV eG