BFH: Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines WG nach Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Der BFH entschied, dass die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG betriebsbezogen auszulegen ist (Az. IV R 33/08).

BFH, Urteil IV R 33/08 vom 22.09.2011

Leitsatz

  1. Die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG ist betriebsbezogen auszulegen.
  2. Jede Überführung oder Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem betrieblichen Bereich des Steuerpflichtigen in einen anderen betrieblichen Bereich desselben oder eines anderen Steuerpflichtigen stellt grundsätzlich eine Entnahme beim abgebenden und eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. des § 4 Abs. 4a EStG dar.
  3. Die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung stellt weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. des § 4 Abs. 4a EStG dar, wenn der Vorgang zum Buchwert stattgefunden hat.
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179296.

Quelle: BFH

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Quelle: DATEV eG