Das FG Münster hat u. a. zur Schätzung der Laufzeit und des Abzinsungsfaktors von Forderungen entschieden (Az. 9 K 2731/08).
FG Münster, Urteil 9 K 2731/08 vom
15.06.2011
Orientierungssatz
- Verzichtet der Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf
eine Forderung gegenüber der Kapitalgesellschaft, deren Teilwert höher ist als
der bei der Kapitalgesellschaft bilanzierte Wert, führt dieses zu einer
Einkommensminderung in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Buchwert bei der
Kapitalgesellschaft. - Zur Schätzung der Laufzeit und des Abzinsungsfaktors von
Forderungen.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012735. |
Quelle: DATEV eG
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