Behandlung eines Forderungsverzichts bei einem Teilwert über dem bilanzierten Wert

Das FG Münster hat u. a. zur Schätzung der Laufzeit und des Abzinsungsfaktors von Forderungen entschieden (Az. 9 K 2731/08).

FG Münster, Urteil 9 K 2731/08 vom
15.06.2011

Orientierungssatz

  1. Verzichtet der Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf
    eine Forderung gegenüber der Kapitalgesellschaft, deren Teilwert höher ist als
    der bei der Kapitalgesellschaft bilanzierte Wert, führt dieses zu einer
    Einkommensminderung in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Buchwert bei der
    Kapitalgesellschaft.
  2. Zur Schätzung der Laufzeit und des Abzinsungsfaktors von
    Forderungen.
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5012735
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Quelle: DATEV eG

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