Familienausschuss befürwortet Gesetzentwurf zur Schuldner-Statistik

Der Familienausschuss hat über den „Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen“ (ÜschuldStatG) der Bundesregierung abgestimmt und ihn angenommen. Die Regierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 09.11.2011

Der Familienausschuss hat in seiner 52.
Sitzung am Vormittag des 09.11.2011 über den „Entwurf eines Gesetzes über die
Statistik der Überschuldung privater Personen“ (Überschuldungsstatistikgesetz –
ÜschuldStatG) der Bundesregierung (17/7418)
abgestimmt.

Die Regierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik
von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher sei die
Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des
Bundestatistikgesetzes erfasst worden. Der aktuelle Gesetzesentwurf soll nun
„die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung“ der Statistik
schaffen. Er sieht vor, dass Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bis zu 24
spezifische Daten von Schuldnern an das Statistische Bundesamt weiterleiten. Die
Weiterleitung soll dabei auf elektronischem Wege geschehen. Sowohl
Beratungsstellen als auch die von ihnen beratenen Schuldner sollen freiwillig
teilnehmen können. Die Beratungsstellen sollen verpflichtet sein, die
Einwilligung des Schuldners einzuholen. Nach Angaben der Regierung hat sich die
Zahl der teilnehmenden Beratungsstellen seit Beginn der Erfassung von 124 auf
236 erhöht. Die Regierung hofft, dass sich durch die nun festgeschriebene
gesetzliche Regelung weitere der rund 1.000 Beratungsstellen
anschließen.

Nach Angaben der Regierung hat die Überschuldungsstatistik
die Funktion, „umfassende Informationen über den von einer finanziellen
Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen“. Dies sei unter
anderem für die Sozialberichterstattung als auch für die Armuts- und
Reichtumsberichterstattung eine „unverzichtbare Grundlage“. Ferner würden die
Informationen die Möglichkeit bieten, Maßnahmen der Länder und des Bundes
zielgerichteter durchzuführen. Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt
erfasste Statistik zu Privatinsolvenzen liefere keine genaueren Angaben über den
betroffenen Personenkreis.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im
Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion
sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion
angenommen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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