Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz stößt auf geteilte Meinungen

Die Verbraucher profitieren von der geplanten Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes. Diese Ansicht haben die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag überwiegend vertreten. Nach der Evaluierung des im Mai 2008 in Kraft getretenen VIG will die Bundesregierung das Gesetz nun ändern.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 09.11.2011

Die Verbraucher profitieren von der
geplanten Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Diese Ansicht
haben die Sachverständigen am 09.11.2011 in einer öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiegend
vertreten. Nach der Evaluierung des im Mai 2008 in Kraft getretenen VIG will die
Bundesregierung das Gesetz nun ändern (17/7374).

Gerd Billen von der Verbraucherzentrale
Bundesverband begrüßte die von der Bundesregierung vorgelegte VIG-Novelle. „Der
Verbraucher hat nach Artikel 2 des Grundgesetzes das Recht auf körperliche
Unversehrtheit“, sagte er. Der Entwurf würde in diesem Sinne Verbrauchern einen
leichteren Zugang zu Informationen gewähren. Billen forderte jedoch, dass das
VIG auch dem in Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schutz des
Eigentums gerecht werden müsse. „Der Geltungsbereich sollte auf Dienstleistungen
ausgedehnt werden, die das Eigentum berühren.“ Der Informationsanspruch könnte
dann auch gegenüber Finanzdienstleistern und Unternehmern, die mit Strom sowie
Versicherungen handeln, gelten.

Gut sei, dass nach dem Entwurf
Verbraucher in Zukunft mit einer einfachen E-Mail-Anfrage Informationen einholen
könnten. Ein Erfolg für die Verbraucher sei auch die Einschränkung der
Möglichkeiten, die Weitergabe von Informationen zu blockieren. Einen Nachteil
sah Billen jedoch darin, dass sich das VIG den Menschen nicht erschließe. „Es
ist zu kompliziert verfasst“, sagte er.

Christoph Hahn vom Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB) schloss sich seinem Vorredner an und drang darauf, dass
das Auskunftsrecht gegenüber allen Produkten und Dienstleistungen gelten müsse.
Er trat für mehr Transparenz in der Finanzbranche ein, die sowohl im Interesse
der Verbraucher, als auch der Beschäftigten der Finanzinstitute sei. Der Druck
auf die Angestellten sei im Finanzsektor besonders hoch.

Hahn plädierte
ebenfalls für die Ausweitung des ab 2012 geplanten Restaurant-Barometers in der
Gastronomie auf soziale Standards. „Die Verbraucher haben einen Anspruch darauf
zu wissen, ob diese Standards eingehalten werden.“

Peter Knitsch vom
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bezeichnete die Novellierung als „dringend
überfällig“. Er schlug die Erweiterung des Informationsanspruches gegenüber
Unternehmen unter ethischen Gesichtspunkten und in Fragen der Nachhaltigkeit
vor. „Einer Kaufentscheidung müssen entsprechende Informationen zugrunde liegen
können“, sagte er.

Er sprach sich gegen die im Entwurf vorgesehene
Erhebung von Gebühren bei einem Aufwand von mehr als 1.000 Euro aus.
„Informationen über Verstöße sollten immer kostenlos zur Verfügung gestellt
werden“, sagt er. Sonst würde die Freigabe von Informationen durch das Gesetz
gehemmt und nicht gefördert.

Nach Ansicht von Anne Markwardt von
Foodwatch wird die VIG-Novelle in Zukunft ihr Ziel nicht erreichen. „Verbraucher
werden nicht ausreichend informiert, weil Händler und Firmen, die zum Beispiel
Gammelfleisch in Umlauf bringen, nicht zeitnah genannt werden“, kritisierte sie.
Es gebe zu viele Schlupflöcher, um die Informationenfreigabe zu behindern und
aufzuhalten.

„Es wurde immer wieder versprochen, dass Ross und Reiter
genannt werden.“ Doch hätten die Gammelfleisch-Skandale gezeigt, dass
verdorbenes Fleisch bereits verzehrt worden war, bevor es nach der Anhörung der
Verursacher zu einer angemessenen Warnung der Verbraucher kam. „Das bisherige
System hat nur die schwarzen Schafe geschützt“, sagte sie.

Marcus Girnau
vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde warnte indes vor dem Zwang
zu früher Informationsoffenlegung. „Das VIG dient nicht der Abwehr der akuten
Gesundheitsgefährdung“, sagte er. „In diesem Gesetz geht es um
Auskunftsansprüche ohne Verfahrensdruck.“ Alles andere darf laut Girnau nicht
Maßstab sein. Er befürchtete die einseitige Benachteiligung der Wirtschaft durch
die Novelle.

„Die Behörden brauchen eine umfassende
Informationsgrundlage, um ihre Meinung bilden zu können.“ Doch das VIG werde die
Schutzrechte der Wirtschaft unangemessen einschränken. Vor der Schnelligkeit
müsse das Recht des Unternehmers gewahrt werden, Stellung zu Vorwürfen nehmen zu
können. Fehler, die unter Zeitdruck gemacht werden, würden für die Betroffenen
unübersehbare Konsequenzen haben und existenzgefährdend sein.

Walter
Scheuerl, Rechtsanwalt, kritisierte den Gesetzentwurf als
Medienversorgungsgesetz. „Die bisherige Regelung hat ausgereicht“, sagte er.
Durch den vorgelegten Entwurf würden die Behörden bei Verdacht die gesetzliche
Ermächtigung erhalten, ohne Anhörung und ohne Rechtsschutz der betroffenen
Unternehmen Informationen veröffentlichen zu dürfen. „Die Unternehmen werden
dadurch rechtlos gestellt, weil der Amtshaftungsanspruch durch das Gesetz nicht
mehr gültig ist.“

Der Unternehmer, der durch falsche veröffentlichte
Informationen Schaden erleide, müsse nicht mehr entschädigt werden. „Dieser
Gesetzentwurf ist extrem wirtschaftsfeindlich und nimmt den Behörden nur das
Risiko, die Konsequenzen zu tragen, wenn falsche Informationen veröffentlicht
werden.“

Quelle: Deutscher Bundestag

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