Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob MasterCard möglicherweise den Wettbewerb bei Zahlungskartentransaktionen im EWR behindert und damit gegen das EU-Kartellrecht verstößt.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.04.2013
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob MasterCard möglicherweise den Wettbewerb bei Zahlungskartentransaktionen im EWR behindert und damit gegen das EU-Kartellrecht verstößt. Die Kommission hat Bedenken, dass einige der von MasterCard erhobenen Interbankenentgelte und damit zusammenhängende Praktiken wettbewerbswidrig sein könnten. Die Einleitung eines Verfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Zahlungskarten sind im EU-Binnenmarkt, insbesondere im grenzüberschreitenden oder im Online-Handel, sehr wichtige Instrumente. In Europa nehmen Verbraucher und Unternehmen jährlich über 40 % ihrer bargeldlosen Zahlungen per Karte vor. Daher erachtet es die Kommission als Priorität, Wettbewerbsverzerrungen infolge von Absprachen über Interbankenentgelte und andere Konditionen zu verhindern. So hat die Kommission bereits 2007 einige Interbankenentgelte von MasterCard untersagt. Derzeit untersucht sie auch die von Visa erhobenen Entgelte.
Gegenstand des nun eingeleiteten Verfahrens sind:
- Interbankenentgelte für Zahlungen von Karteninhabern aus Nicht-EWR-Staaten (im Gegensatz zu Entgelten für grenzüberschreitende Transaktionen im EWR, die bereits 2007 untersagt wurden; siehe IP/07/1959 und MEMO/07/590). Diese Entgelte fallen beispielsweise an, wenn Touristen aus den Vereinigten Staaten bei Händlern im EWR mit ihrer MasterCard-Kreditkarte bezahlen;
- alle Regeln im MasterCard-System für das „grenzüberschreitende Acquiring“, die die Möglichkeiten eines Händlers beschränken, bessere Konditionen von Banken aus anderen Mitgliedstaaten zu nutzen;
- damit verbundene Regeln oder Geschäftspraktiken von MasterCard, die die Wettbewerbsbedenken der Kommission verstärken (z. B. die „Honour All Cards Rule“, die einen Händler zur Annahme aller Karten verpflichtet).
Die fraglichen Entgelte und Praktiken schränken möglicherweise den Wettbewerb ein. Die Interbankenentgelte werden im Allgemeinen auf die Händler überwälzt, so dass ihnen dadurch insgesamt höhere Gebühren entstehen. Ein solches Verhalten führt bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu Verzögerungen und schadet letztlich den Verbrauchern in der Europäischen Union.
Zusätzlich zu ihren Maßnahmen zur Durchsetzung des Kartellrechts will die Kommission noch vor dem Sommer einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für Kartenzahlungen vorlegen, die Rechtssicherheit und langfristig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im Binnenmarkt gewährleisten soll.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG